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Welche Regelungen gibt es für den Religionsunterricht?

Nachfolgend finden Sie die Informationen der einzelnen Glaubensgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge) zum Religionsunterricht:

Alevitische Glaubensgemeinschaft:

Der alevitische Religionsunterricht findet österreichweit hauptsächlich online statt, da dieser bei fast nur am Nachmittag angeboten wird. Ein paar Stunden, die am Vormittag angeboten werden, sind Stunden, wo die Sammelgruppe nur aus Schüler*innen besteht, welche in derselben Schule unterrichtet werden und auch aktuell in der gleichen Gruppe sind. Hier werden die Hygienevorschriften des Standortes genau eingehalten.

Altkatholische Kirche:

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Armenisch-apostolische Kirche:

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Evangelisch-methodistische Kirche:

Der Religionsunterricht der Evangelisch-methodistischen Kirche findet als gemeinsamer Religionsunterricht aller drei Evangelischen Kirchen in Österreich statt.

Evangelische Kirche A.B.:

Der überwiegende Teil der Evangelischen Religionsstunden im Pflichtschulbereich entfällt seit der Schulöffnung am 18. Mai. An etlichen Standorten kann der Religionsunterricht unter genauer Einhaltung der Hygienevorschriften am Vormittag abgehalten werden, wenn dies auch aus schulorganisatorischen Gründen im Blick auf die besonderen Herausforderungen möglich ist.

Im seltenen Falle von Schulwechseln wurden und werden die Kolleg*innen vom Schulamt angehalten, die Hygienevorschriften ganz penibel einzuhalten, um jedwede Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und weder ihre Schüler*innen, noch ihre Kolleg*innen oder sich selbst zu gefährden.

Der evangelische Religionsunterricht ist meist nur einstündig pro Woche und in entsprechend kleinen Gruppen organisiert. Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird also erleichtert. Das Hauptaugenmerk der Religionslehrer*innen liegt darauf, Schüler*innen zu helfen, mit den individuellen Herausforderungen und Belastungen durch die Corona-Krise so gut wie möglich zurechtzukommen.

Freikirchen Österreich:

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Griechisch-orientalische Kirche:

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Islamische Glaubensgemeinschaft:

Für die Islamische Glaubensgemeinschaft sind die diesbezüglichen Vorgaben des BMBWF, vor allem das Hygienehandbuch erste Richtschnur. Speziell zur Abhaltung des Religionsunterrichts stehen die Schulämter der Religionsgemeinschaften auch untereinander in Austausch.

An die Lehrer*innen wurden Richtlinien übermittelt, die den Auskünften aus dem BMBWF folgen. Zur strikten Einhaltung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen sind die islamischen Religionslehrer*innen angehalten.

Israelitische Religionsgesellschaft:

 

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Jehovas Zeugen:

Jehovas Zeugen bieten aktuell keinen schulischen Religionsunterricht an. Die Gottesdienste finden derzeit ausschließlich virtuell/online statt.

Katholische Kirche:

Der katholische Religionsunterreich wird von den Schulleitungen an den einzelnen Schulstandorten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hygienehandbuchs, anderer Dokumente des BMBWF betreffend die Schulöffnung sowie der Richtlinien des Schulamtes (https://www.schulamt.at/wp-content/uploads/2020/05/Pr%C3%A4senzunterricht-in-den-Schulen-und-Religionsunterricht_Fragen_und_Antworten_2020_05_14.pdf) organisiert.

Die Religionslehrer*innen sind dazu angehalten, die Hygienevorschriften - insbesondere beim Wechsel des Schulstandortes - strikt einzuhalten.

Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage:

Der Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage findet grundsätzlich außerschulisch disloziert statt und für das verbleibende Schuljahr ohnehin via Video/Online/Telefon/Aufgaben.

Koptisch-orthodoxe Kirche:

Der Koptisch-orthodoxe Religionsunterricht findet gerade nicht an den Schulstandorten statt, da die Schüler *innen aus verschiedenen Standorten kommen und meistens unterschiedliche Unterrichtszeiten haben. Bei Schulen, die SchoolFox zur Verfügung gestellt haben, finden auf dieser Plattform Material-Austausch und Video-Calls statt.

Bei den anderen Schulen findet - je nach Zustimmung der Eltern - der Unterricht über webex oder Zoom, sowie zusätzlicher Material Austausch über einzelne WhatsApp-Gruppen statt (für jede Schule wurde eine Gruppe für die Eltern erstellt).

Neuapostolische Kirche:

Mit Bezug auf das Schreiben der Bildungsdirektion Wien von 4. September 2019 besteht derzeit ein Verzicht seitens der Neuapostolische Kirche auf staatlichen Religionsunterricht. Daher findet dieser kirchenintern  und nach Maßgabe der Covid19-Bestimmungen bis Semesterschluss online statt und wird erst wieder mit kommendem Wintersemester als Präsenzunterricht geführt.

Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft:

Der Religionsunterricht der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft findet in der Regel, d.h. zum Großteil gruppenübergreifend und an verschiedenen Schulstandorten am Nachmittag statt. Da der Nachmittagsunterricht auf ministeriellen Beschluss bis zum Schuljahresende entfällt, wird der Unterricht weiterhin in Form von Distance Learning (mit unterschiedlichen Methoden) fortgeführt (für alle Schulstufen).

Syrisch-orthodoxe Kirche:

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Betreuung von Volksschüler*innen am 2.6. (Pfingstdienstag)

Die (Ferien)Betreuung am 2.6. (Pfingsdienstag) findet - wie seit vielen Jahren - in jenen (inzwischen schon) 30 Hauptstandorten in Wien statt, die den Eltern bei der Anmeldung bekannt waren. Die Kinder werden demgemäß von BiM (Bildung im Mittelpunkt GmbH) auch an jenen Standorten betreut, für die sie angemeldet wurden.

Es handelt sich hierbei nicht um eine schulische Betreuung, sondern um ein außerschulisches Betreuungsangebot seitens der Stadt Wien, das Eltern freiwillig in Anspruch nehmen können. Wie auch im Hort oder bei anderen außerschulischen Freizeitangeboten bzw. auch bei Freizeitaktivitäten der Kinder an Spielplätzen oder in Schwimmbädern, gibt es dabei naturgemäß auch andere Kontakte mit Kindern und Pädagog*innen als jene in den bestehenden Gruppen im Schulbetrieb.

Die Durchführung dieses Freizeitangebots findet selbstverständlich mit großer Sorgfalt auf angemessene Sicherheits- und Hygienemaßnahmen achtend statt.

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Müssen die Schüler*innen ihre Hände desinfizieren?

NEIN. In den Hygienerichtlinien des BMBWF wird Hände waschen ODER desinfizieren empfohlen. Siehe auch:https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html

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Wie wird der Toilettengang für Schüler*innen in Corona-Zeiten geregelt?

Zur Sicherheit aller Personen im Schulhaus sollen Schüler*innen grundsätzlich alleine zur Toilette gehen. Die Klassentüre bleibt währenddessen geöffnet. Es ist möglich, ein zweites Kind mitzuschicken, welches am Gang bleibt und aufpasst.

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Gibt es eine behördliche Anordnung, die Schulhäuser nach Eintreffen der Schüler*innen zu versperren?

Es gibt in Wien mittlerweile mehrere Schulen, die über eine Schließanlage verfügen. Vor allem neu gebaute Schulen sind damit ausgestattet. Das geschieht auf vielfachen Wunsch zur Sicherheit der Schüler*innen. Möglicherweise entschließen sich im Zuge der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen auch andere Standorte dazu, die Schulen während des Unterrichts zu versperren, damit schulfremden Personen keinen Zutritt haben.

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Sind die Fluchtwege auch bei versperrten Schulhäusern sichergestellt?

Alle Standorte sind mit Türen ausgestattet, die von innen jederzeit geöffnet werden können. Daher gibt es diesbezüglich kein Sicherheitsrisiko.

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Wie ist die Betreuung in den ganztätigen Schulen geregelt?

Aufgrund der Regelungen des Ministeriums werden alle ganztägigen Schulen ab 18. Mai nach dem Modell der Offenen Schule organisiert, dh. die Verschränkungen in den Ganztagsschulen sind bis auf Weiteres aufgehoben.

Es werden demgemäß in der VS am Vormittag (bis 12:00) Unterrichtsgruppen und Hausübungsgruppen geführt, die im Normalfall von Lehrer*innen betreut werden. Anschließend finden Mittagessen und Freizeitteil für die zur Nachmittagsbetreuung angemeldeten Kinder statt, durchgeführt durch Freizeitpädagog*innen.

D.h. der Einsatz der Freizeitpädagog*innen der BiM erfolgt in Abstimmung mit der Bildungsdirektion und der Stadt Wien üblicherweise im Rahmen von 11:30 bis 17:30.

In der NMS erfolgt der Unterricht bis ca. 14:00. Danach ist Mittagessen und Betreuung bis 17:30 möglich. An den „Hausübungstagen“ wird ebenfalls ganztägige Betreuung inklusive Mittagessen angeboten.

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Wie ist die Verrechnung von Betreuungs- und Essensbeitrag geregelt?

Die Wiener Schulen (MA 56) haben uns darüber informiert, dass die bisherige Vorgehensweise -  keine Essens- und Betreuungsbeiträge zu verrechnen – bis Ende Mai 2020 aufrecht bleibt, um auch weiterhin Familien finanziell zu entlasten und den administrativen Aufwand an den Schulen zu reduzieren.

Für den Abrechnungszeitraum Juni 2020 (1. Juni bis 3. Juli 2020) werden jedoch die Essens- und Betreuungsbeiträge wieder eingehoben.

Dabei werden natürlich nur jene Tage verrechnet, an denen auch das Mittagessen in Kombination mit der Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen wird. Die bisherigen Ermäßigungen für Essens- und Betreuungsbeiträge behalten auch für Juni 2020 ihre Gültigkeit. Sollten Sie aufgrund von Änderungen ihrer Einkommenssituation durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit etc. eine Ermäßigung beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen, diesen schnellstmöglich an die MA 10 (am besten via Mail) zu übermitteln. Details finden Sie unter https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/tagesbetreuung/betreuungs-essensbeitrag.html . Das Antragsformular bekommen Sie am Schulstandort Ihres Kindes!